Stand: April 2017
1. Allgemeines
Angebote, Aufträge und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, die der Kunde durch Auftragserteilung anerkennt. Abweichungen oder zusätzliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Analytik Service Obernburg GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Soweit vereinbart, werden Aufträge erst durch schriftliche Bestätigung der Analytik Service Obernburg GmbH bindend.
2. Proben
Die Anlieferung der zu untersuchenden Proben erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sämtliche Gefahren- und Handhabungshinweise, insbesondere toxikologischer Art, für die Proben sind – soweit ihre Zusammensetzung bekannt ist – der Analytik Service Obernburg GmbH mitzuteilen.
3. Fristen
Bei höherer Gewalt, Energiemangel, behördlichen Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen oder ähnlichen Einwirkungen verschieben sich die vereinbarten Fristen für die Ausführung der Leistungen entsprechend. Wird eine Frist um mehr als 2 Monate überschritten, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
Aus der Überschreitung einer Frist kann der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, dass die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Abschlussbericht
Nach Abschluss der Untersuchungen erhält der Kunde einen Abschlussbericht.
5. Zahlung und Mindestbestellwert
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Mindestbestellwert beträgt 100 €.
6. Rückstellmuster
Rückstellmuster der Proben werden auf Kundenwunsch, soweit technisch möglich, von der Analytik Service Obernburg GmbH 30 Tage nach Übersendung des Abschlussberichtes ohne zusätzliche Berechnung aufbewahrt. Sodann werden die Proben und ggf. die Gebinde, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Abfallbeseitigung zugeführt.
7. Eigentumsrechte und Geheimhaltung
Analyseergebnisse sind Eigentum des Kunden. Die Weitergabe der Analyseergebnisse an den Kunden stellt keine Veröffentlichung im Sinne des Patentgesetzes dar. Der Kunde wird aus der Übergabe der Analyseergebnisse und der Beschäftigung damit keine Vorbenutzung i. S. des Patentrechts herleiten. Die Analytik Service Obernburg GmbH verpflichtet sich, die Ergebnisse weder zu veröffentlichen, noch auf andere Weise Dritten zugänglich zu machen. Die von der Analytik Service Obernburg GmbH entwickelten Analyseverfahren sind Eigentum der Analytik Service Obernburg GmbH. Eine Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung an den von der Analytik Service Obernburg GmbH entwickelten Analyseverfahren wird dem Kunden nicht eingeräumt.
8. Mängelansprüche und Haftung
Die Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass die durchgeführten Untersuchungen unter Zugrundelegung allgemeiner naturwissenschaftlicher Grundsätze erfolgt sind. Mängelrügen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Abschlussberichtes - bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung - geltend gemacht werden. Im Falle eines Mangels steht der Analytik Service Obernburg GmbH zunächst das Recht auf Nachbesserung zu.
Die Analytik Service Obernburg GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr durchgeführten Untersuchungen für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Personenschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
In jedem Falle ist die Haftung der Analytik Service Obernburg GmbH auf den 10-fachen Auftragswert begrenzt. Sollte der Kunde eine höhere Haftungssumme wünschen, wird die Analytik Service Obernburg GmbH eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
9. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Obernburg. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die soweit rechtlich möglich ihrem Zweck am nächsten kommt.